ATEX (EX) Absaugarme
Alle Absaugarme (Stahl oder Edelstahl) sind auch in „ATEX Ausführung“ erhältlich.
Die Absaugarme sind mit einem Spezialsaugschlauch ausgerüstet und zusätzlich geerdet.
Gehen Sie auf Nummer sicher unsere Absaugarme wurde zusammen mit dem TÜV Rheinland entwickelt.
Selbstverständlich wird bei jedem ATEX Absaugarm auch eine Konformitätserklärung mitgeliefert
Die ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG (auch inoffiziell als "ATEX 95" bezeichnet, wegen des relevanten Art. 95 des EG-Vertrages über den freien Warenverkehr) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen legt die Regeln für das Inverkehrbringen von Produkten fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Mit dieser Richtlinie wurden erstmalig auch die nicht-elektrischen Geräte mit einbezogen. So können z. B. drehende Kupplungen durch unzulässige hohe Erwärmung zu Zündgefahren führen.
Zweck der Richtlinie ist der Schutz von Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten. Die Richtlinie enthält in Anhang II die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die vom Hersteller zu beachten sind und durch entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren nachzuweisen sind.
Nach dem 30. Juni 2003 dürfen nur noch solche Geräte, Komponenten und Schutzsysteme in Verkehr gebracht werden, die der ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG entsprechen. Diese Europäische Richtlinie wurde in Deutschland durch die Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV) in nationales Recht umgesetzt.